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Deutsche Staatsbürgerschaft ("Beibehaltung")
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Beibehaltung der deutschen StaatsbürgerschaftSind Sie deutscher Staatsbürger, in den Vereinigten Staaten lebend und möchten Sie die amerikanische Staatsbürgerschaft
annehmen? Wußten Sie, daß wenn Sie willentlich eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragen und diese
erhalten, Sie automatisch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren? Oder sind Sie amerikanischer Staatsbürger deutscher Abstammung und möchten die deutsche Staatsbürgerschaft
wiedererlangen? Wie dem auch sei, wenn Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft
nicht aufgeben wollen oder falls Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangen möchten, müssen
Sie sich bei der Bewerbung an ganz bestimmte Vorgehensweisen und Zeitrahmen halten? Ich
begleite Sie bei diesem Vorgang und übersetze und interpretiere alle notwendigen Formulare und Dokumente und bin
Ihnen bei der Handhabung der administrativen Formalitäten behilflich, die notwendig sind, um eine besondere Berechtigung von
der deutschen Regierung zu erhalten, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.
Doppelstaatsbürgerschaft |
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Fühlen Sie sich mit mehr als einem Land verwachsen? |
Wodurch kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft
verlieren?durch den freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft wenn Sie sich willentlich um eine andere Staatsbürgerschaft bewerben und diese erhalten,
verlieren Sie automatisch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft Wenn
Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne einen Antrag auf "Naturalization" (Einbürgerung) zu
stellen, bleiben Sie deutscher Staatsbürger
Bitte beachten Sie:
Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann vermieden werden durch den Erwerb einer speziellen
Genehmigung ("Beibehaltungsgenehmigung") allerdings bevor Sie in einem anderen Land eingebürgert werden. durch den freiwilligen Eintritt in die Armee oder andere Armee-Einrichtungen eines Landes, dessen
Staatsbürgerschaft Sie ebenfalls besitzen (Beispiel: eine Person mit deutscher und US-Staatsbürgerschaft beginnt
eine Karriere in der "US Navy"). Männer können den Verlust der Staatsbürgerschaft vermeiden,
indem sie eine besondere Genehmigung erhalten. durch Verzicht
(wenn Sie die Doppelstaatsbürgerschaft haben) wenn Sie die Doppelstaatsbürgerschaft
haben (die Deutsche und zumindest eine andere Staatsbürgerschaft), können Sie der deutschen Staatsbürgerschaft
durch Erklärung entsagen. durch Adoption wenn Sie von einem Nicht-deutschem Staatsbürger adoptiert wurden und nicht länger
als legal verwandt mit Ihren deutschen Eltern betrachtet werden, verlieren Sie die deutsche Staatsbürgerschaft, falls
die Adoption Sie automatisch zum Staatsbürger des Landes Ihrer Adoptiveltern macht.
Personen, die permanent außerhalb Deutschlands residieren, mögen Ihre örtlichen deutschen Vertretungen
für eingängliche Information kontaktieren (Botschaft, General Konsulat oder andere konsulare Büros)
- Ihre Bewerbungen zur Einbürgerung werden von dem Bundesverwaltungsamt in Köln bearbeitet, aber beim Deutschen
Generalkonsulat in Miami eingereicht. Bitte beachten Sie:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1990 in Deutschland von Eltern geboren wurden, die zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht deutsch
waren, sind Sie nicht von Geburt aus deutscher Staatsbürger geworden.
Information in Bezug auf Doppelstaatsbürgerschaft /"Beibehaltung der deutschen
Staatsbürgerschaft" des Deutschen Generalkonsulats in Miami:
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Information zur Vorgehensweise der Doppelstaatsbürgerschaft - "Beibehaltung" vom deutschen Generalkonsulat in Miami
Das "BMI" zur Doppelstaatsbürgerschaft - Multiple Nationalität:
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Das "BMI" zur Doppelstaatsbürgerschaft
- Ist es möglich,
eine andere Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft zu haben?
- Kann ich ein
eingebürgerter Staatsbürger werden, ohne meine vorhergehende Staatsbürgerschaft aufzugeben?
- Treffen
besondere Richtlinien auf EU-Bürger zu?
- Haben multiple Nationalitäten besondere Rechte?
- Information
für Personen, die dem pflichtmäßigen Armeedienst unterliegen?
Ist es möglich eine andere Staatsbürgerschaft
zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft zu haben?In bestimmten Fällen,
erlaubt es das deutsche Nationalitätengesetz seinen Bürgern eine zusätzliche Staatsbürgerschaft zu
besitzen oder zu erwerben. Mehrfach Nationaliät mag ein Resultat der folgenden Situationen sein: - Als
Regel gilt, Kinder, die von einem deutschen und einem nicht-deutschen Elternteil geboren sind, oder zu Eltern mit doppelter
Nationalität, erhalten die Nationalitäten beider Eltern bei Geburt - gemäß dem Prinzip der Abstammung.
- Ethnische
deutsche Repatriierte und Familienmitglieder mit Ihnen zugelassen, erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft wenn sie ein
Repatriierten Zertifikat ausgestellt bekommen, in Übereinstimmung mit Sektion 7 des Nationalitätengesetzes müssen
sie nicht ihre vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Falls von Ihren Heimatländern erlaubt - erhalten
dann Ihre in Deutschland geborenen Kinder bei Geburt beide Staatsbürgerschaften, die deutsche Staatsbürgerschaft
und die ihrer Eltern.
- In bestimmten Fällen können deutsche Staatsbürger die Doppelstaatsbürgerschaft
beantragen, die ihnen erlaubt, die andere Staatsbürgerschaft anzunehmen, während sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft
beibehalten.
Diejenigen, die mehrfach Nationalität haben aus einem dieser Gründe
geben die mehrfache Nationalität gewöhnlicherweise an ihre Kinder weiter. In solchen Fällen erlaubt das
deutsche Gesetz Kindern ihre multiple Nationalität permanent beizubehalten, d.h. sie müssen nicht zwischen
Ihrer deutschen und ausländischen Staatsbürgerschaft wählen bis sie das Erwachsenenalter erreicht haben.
Wie dem auch sei, Personen mit mehrfacher Nationalität mögen entscheiden, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft
aufzugeben (Sektion 26 des Nationalitätengesetzes). Die Anzahl der deutschen mehrfachen Staatsbürger
ist unbekannt, weil sie in Deutschland exklusiv als deutsche Bürger behandelt werden und ihre andere Nationalität
nicht aufrufen, wenn sie mit den Behörden umgehen. Mehrfach-Staatsbürgerschaft ist nicht länger eine Rarität
und verursacht keine besonderen Schwierigkeiten.
Kann ich ein eingebürgerter Staatsbürger werden, ohne meine
vorherige Staatsbürgerschaft aufzugeben? Sektion
12 des Nationalitätengesetzes Als Grundregel gilt, nein. Ein Ziel des deutschen Nationalitätengesetzes
ist, das Kreieren von mehrfachen Nationalitäten durch Einbürgerung soweit wie möglich zu vermeiden. Wie dem auch sei, es gibt Ausnahmen für besondere Härtefälle, insbesondere:
- für Opfer von politischer Verfolgung und anerkannten Flüchtlingen
wird die Forderung vorherige Staatsbürgerschaften aufzugeben im Allgemeinen fallengelassen
- wenn
Antragsteller nicht auf normale Art und Weise die Bedingungen für den Erlass Ihrer Staatsbürgerschaft erfüllen
können, einschließlich ungewöhnlicher Gebühren oder erniedrigender Praktiken zur Erhaltung der Befreiung
- für ältere Menschen, falls das Freisprechen von Ihrer ausländischen Nationalität
erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde und die Ablehnung der Einbürgerung einen besonderen Härtefall
darstellen würde
- oder falls die Absprache der vorherigen Staatsbürgerschaft erhebliche Nachteile
verursachen würde, insbesondere hinsichtlich finanzieller und besitzrechtlicher Rechte
Treffen auf EU-Bürger spezielle Rechte zu? In Betracht ziehend, daß das Ziel der Anstieg der europäischen Integration ist, beinhaltet
das Gesetz spezielle Regelungen für EU-Bürger: Es wird nicht von Ihnen verlangt, Ihre vorherige Staatsbürgerschaft
aufzugeben, um ein eingebürgerter deutscher Staatsbürger zu werden, wenn ihr Ursprungsland nicht von Deutschen verlangt,
ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben, um in diesem Land eingebürgert zu werden. Gemäß Sektion 25
Paragraph 2 des Nationalitätsgesetzes können Deutsche, die in einem anderen EU-Staat eingebürgert werden, die
Erlaubnis erhalten, ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Diese Gesetzgebung trifft auf die
folgenden EU-Staaten zu: Griechenland, England, Irland, Portugal, Schweden, Finnland, Frankreich, Belgien, Italien, Ungarn,
Polen, Slovakien, Malta und Zypern. Hinsichtlich der Niederlanden und Slovenien trifft es nur auf bestimmte Kategorien von
Personen zu.
Haben Personen mit multiplen Staatsangehörigkeiten besondere
Rechte? In Deutschland hat eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich
zu seiner/ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (eine mehrfache Nationalität) genau diesselben Rechte wie alle
anderen deutschen Staatsbürger. Deutsche Doppelstaatsangehörige können weder zusätzliche
Rechte in Deutschland anfordern, durch die Regressklage ihrer anderen Nationalität, noch können sie jegliche
Verpflichtungen vermeiden, wie zum Beispiel pflichtgemäßer Armeedienst. Zusätzliche Rechte
mögen in der Beziehung zum anderen Staat resultieren, dessen Nationalität sie haben. Ob sie diese Rechte nutzen (wie
zum Beispiel das Wahlrecht) hängt vom Gesetz des anderen Staates ab und beeinflußt weder die Politik, Gesellschaft
noch das Individuum in Deutschland. Wenn deutsche Doppelstaatsangehörige sich in dem anderen
Land ihrer Staatsbürgerschaft befinden, mag die deutsche Botschaft oder Konsulat dort nur begrenzten Schutz
zur Verfügung stellen, da solche Personen in dem anderen Land in erster Linie als ihre Staatsbürger betrachtet
werden und dementsprechend behandelt werden. Aus diesem Grund sollten sich Doppelstaatsbürger in den relevanten
Altersgruppen im Vorhinein über die Regelungen bezüglich pflichtgemäßen Militärdienstes
informieren.
Information für Personen
die der Wehrpflicht unterliegen? Als Regel gilt, daß männliche deutsche
Staatsbürger verpflichtet sind in Deutschland Wehrdienst bei der Armee zu leisten, das Gleiche trifft auf Deutsche mit
mehreren Nationalitäten zu. Wenn ein Mehrfachstaatsbürger seine deutschen militärischen Verpflichtungen erfüllt
hat, wird dies normalerweise von seinem anderem Land der Staatsbürgerschaft anerkannt auf der Basis von zahlreichen
internationalen Verträgen, bilateralen Vereinbarungen oder relevantem nationalen Gesetz. Falls
die Person bereits seine miltärischen Verpflichtungen in seinem Ursprungsland erfüllt hat bevor er ein eingebürgerter
deutscher Staatsbürger wird, wird die tatsächliche Dauer seines Wehrdienstes in Deutschland anerkannt. Zum
Beispiel würde ein türkischer Staatsangehöriger, der einen einmonatigen Militärdienst in der Türkei
geleistet hat, nachdem er deutscher Staatsbürger geworden ist, seinen militärischen Pflichtdienst in Deutschland
um einen Monat reduziert bekommen, die Restzeit müßte immer noch abgeleistet werden. Ein deutscher
Mehrfachstaatsbürger, der freiwillig in den Armeedienst seines anderen Landes eintritt, verliert seine oder ihre deutsche Staatsangehörigkeit
(Verlust der Staatsbürgerschaft durch das Dienen im Armeedienst eines ausländischen Staates).
Erhalt der StaatsbürgerschaftIch habe die Doppelstaatsbürgerschaft durch Geburt erhalten und habe freiwillig
seit meiner Geburt keine andere Staatsbürgerschaft erworben. Muß ich mich zwischen den beiden Staatsbürgerschaften
im Alter von 18 Jahren entscheiden?Das deutsche Gesetz, zwingt Sie im Allgemeinen nicht sich im Alter von 18
Jahren zwischen den beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Wie erhalte
ich die deutsche Staatsbürgerschaft?- durch Geburt eines deutschen Elternmitglieds Die Gesetzgebung in Bezug auf Staatsbürgerschaft hat sich über die letzten Dekaden mehrmals geändert.
Ob eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht mag daher vom Geburtsdatum dieser Person abhängen: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1975 geboren sind: - Falls
Ihre Eltern zur Zeit Ihrer Geburt verheiratet waren, haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Ihr Vater
Deutscher war; Sie haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn nur Ihre Mutter Deutsche war (es sei denn,
sie wären ansonsten staatenlos gewesen). - Wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht
verheiratet waren, haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Ihre Mutter Deutsche war; Sie haben nicht
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn nur Ihr Vater deutsch war. Falls Sie am oder nach dem 1. Januar 1975 geboren wurden: Wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt
Ihrer Geburt verheiratet waren, haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn wenigstens ein Elterntel deutsch
war. Wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht verheiratet waren, haben Sie die deutsche
Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Ihre Mutter deutsch war. Sie haben Ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten,
wenn nur Ihr Vater deutsch war. Wie dem auch sei: eine Person die unehelich geboren wurde am oder nach dem 1. Juli 1993 kann
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn nur der Vater Deutscher war und falls der Vater die Vaterschaft anerkennt. -durch Geburt in Deutschland Wenn Sie nach dem 31. Dezember
1999 von ausländischen Eltern in Deutschland geboren wurden. Einer der beiden Eltern muß
zum Zeitpunkt Ihrer Geburt für mindestens acht Jahre ein berechtigter Einwohner in Deutschland gewesen sein. Zusätzlich muß wenigstens ein Elternmitglied eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung zum
Zeitpunkt Ihrer Geburt haben. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten haben, müssen Sie im
Alter von 18 bis 23 Jahren eine Staatsbürgerschaft aufgeben. Bitte
beachten Sie: Das meiste Militärpersonal ist für eine weitaus kürzere Periode als
8 Jahre in Deutschland, sie haben weder Aufenthaltserlaubnis noch Berechtigung auf Grund von bilateralen Übereinkünften. In den meisten Fällen haben daher Kinder, die an U.S.-Militärpersonal geboren sind- kein Anrecht auf deutsche
Staatsbürgerschaft (es sei denn, sie haben zur Zeit der Geburt ein deutsches Elternteil gehabt). - durch Adoption Wenn Sie von mindestens einem deutschen Staatsbürger am oder nach
dem 1. Januar 1977 adoptiert wurden, sind Sie deutscher Staatsbürger. Wenn die Adoption außerhalb Deutschlands
erfolgt ist, muß sie bestimmte Anforderungen einhalten (bitte rufen Sie für weitere Informationen die zuständigen
deutschen Vertretungen in den U.S.A. an). - durch
Einbürgerung Einbürgerung von Menschen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung
außerhalb Deutschlands sind eher rar. Antragsteller müssen eine Anzahl von Anforderungen erfüllen, so müssen
sie in der Regel ihre derzeitige Staatsbürgerschaft aufgeben, um ein deutscher Staatsbürger zu werden, eine
weitere Vorraussetzung sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (bitte rufen Sie hierzu die zuständige
deutsche Vertretung in den U.S.A. für weitere Information an).
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